AFFILIATVEREINBARUNG
Zwischen:
Damhert Nutrition NV, mit Sitz in der Kapelstraat 154, 3550 Heusden-Zolder, eingetragen in der KBO unter der Nummer BE0429586472, nachfolgend „Damhert Nutrition“ genannt,
und
dem Affiliate, nachfolgend „Affiliate“ genannt.
Zweck der Vereinbarung
Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Damhert Nutrition und dem Affiliate im Rahmen des Affiliate-Programms, bei dem der Affiliate Provisionen basierend auf generierten Verkäufen über die zugewiesenen Affiliate-Links verdient.Vergütung und Auszahlung
• Der Affiliate erhält eine Provision basierend auf einem vorher festgelegten Prozentsatz jeder weitervermittelten Verkaufs. Dieser Prozentsatz wird im Affiliate-Profil des Affiliates festgelegt und ist stets exklusiv der Mehrwertsteuer.
• Die Auszahlung der Provision erfolgt quartalsweise.
• Die Rechnung für ein Quartal sollte idealerweise am letzten Tag dieses Quartals bei Damhert Nutrition eingereicht werden. Die Fristen sind:
o Für Q1: spätestens am 10. April
o Für Q2: spätestens am 10. Juli
o Für Q3: spätestens am 10. Oktober
o Für Q4: spätestens am 10. Januar
• Wird die Rechnung nicht fristgerecht eingereicht, verfällt der Anspruch auf Auszahlung der Provision für dieses Quartal. Überfällige Rechnungen werden nicht akzeptiert.
• Rechnungsdaten, die auf der Provisionsrechnung angegeben werden müssen:
Damhert Nutrition NV
Kapelstraat 154
B-3550 Heusden-Zolder
Tel: +32(0)11 42 50 39
invoice@damhert.be
USt-IdNr. BE0429586472• Auf der Provisionsrechnung sollten auf jeden Fall auch Angaben zu Ihrer Person vermerkt sein: Name, Adresse, eventuelle Mehrwertsteuernummer,...
Verwendung des Namens und Logos
• Der Affiliate darf den Namen und das Logo von Damhert Nutrition in seinen/ihren Marketingaktivitäten verwenden, solange die Affiliate-Vereinbarung besteht, vorausgesetzt, dies geschieht auf professionelle und markenfreundliche Weise.
• Damhert Nutrition behält sich das Recht vor, Missbrauch der Marke jederzeit zu untersagen und gegebenenfalls zu sanktionieren.Dauer und Beendigung der Vereinbarung
• Diese Vereinbarung hat eine unbefristete Laufzeit.
• Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit durch schriftliche Mitteilung per E-Mail beenden. Die Beendigung tritt sofort in Kraft.
• Nach Beendigung der Vereinbarung werden keine weiteren Provisionen mehr aufgebaut oder ausgezahlt.Steuerliche und Mehrwertsteuerpflichten
• Der Affiliate ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Mehrwertsteuervorschriften und muss angeben, ob er/sie mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht.
• Die im Affiliate-Profil angegebenen Provisionen sind stets ohne Mehrwertsteuer. Sollte der Affiliate mehrwertsteuerpflichtig sein, muss dies korrekt auf der Rechnung angegeben werden.- Allgemeine Bestimmungen
• Damhert Nutrition behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung oder die Bedingungen des Affiliate-Programms jederzeit zu ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt.
• Durch die Anmeldung zum Affiliate-Programm von Damhert Nutrition erklärt sich der Affiliate automatisch mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einverstanden. Es werden keine Unterschriften ausgetauscht.